Steuerliche Aspekte

Nach dem Stiftungsrecht kann der Stifter bis zu einer Million Euro (Ehepaare zwei Millionen) als Zustiftung bereitstellen und diesen Betrag, auf zehn Jahre verteilt, von seinem zu versteuernden Einkünften abziehen.

Außerdem kann jeder Bürger Spenden in Höhe von bis zu 20 % seines zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend machen.

Diese Hinweise sind freibleibend, bitte kontaktieren Sie für Ihre persönlichen Belange einen Steuerberater.