Die individuelle Unterstützung

Es ist jederzeit möglich, die Stiftung zu unterstützen:

  • als Zustifter:
    Mit einer Zustiftung von € 250,00 und mehr wird das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöht. Zustiftungen sind steuerlich absetzbar (siehe steuerliche Aspekte).
  • als „Sammel“-Zustifter:
    Mehrere Personen können – sobald sie gemeinsam € 250,00 erreichen – als Gruppe Zustifter werden.
  • durch ein Vermächtnis:
    Vermächtnisse können der Stiftung in jeder Höhe im Testament eingeräumt werden.

Falls Sie noch Fragen zum Thema „Zustiftung“ haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wohin überweise ich meine Zustiftung?

Bitte überweisen Sie Ihre Zustiftung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ auf folgendes Konto:

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen
IBAN: DE66 2406 0300 0172 3049 09
BIC: GENODEF1NBU